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Schimmelpilze • Feuchte Keller • Baugutachten • Schimmel • Baufeuchte • Baubiologie



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Schimmel im Schlafzimmer! ist der häufigste Schimmelpilz in Wohnungen

Schimmel ist auffällig meist zuerst an der Wand!

Die Ursache von Schimmelpilz ist hier die feucht kalte Wand. Besonders gut wächst Schimmel auf der Tapete aus Papier. Schimmel an der Decke hat die gleiche Ursache: Feuchte und organisches Material. Schimmel im Bad ist sehr häufig, das es dort immer feucht ist. Meist wächst Schimmel im Bad auf den Siliconfugen. Wird Silicon nach dem auftrage zu feucht, so fängt es später an zu schimmeln.

Bei Schimmel im Schlafzimmer finde ich Schimmel öfter hinter den Fußleisten. Schimmel im Kinderzimmer ist eine Gefahr für die Kinder. Da Fensterleibungen oft kalt und feucht sind, blüht auch Schimmel am Fenster und den Fensterleibungen Spezialfall ist der Schimmel im schrägen Dachfenster, oft bezeichnet mit Schimmelpilz im Veluxfenster (obwohl es nicht immer das Veluxfenster ist, welches schimmelt)

Bei Schimmel im Keller zieht Schimmel nur durch offene Türen nach oben. Schimmel im Keller ist meist kein Schimmelpilz, sondern es sind Salzausblühungen. Es riecht aber immer muffig feucht nach Schimmel: dann sind dies die fauligen Gase der Schimmelpilze.

 

Tipps zum Gutachten über Schimmelpilz in der Wohnung:

Alle Jahre wieder hat die Schimmelsaison Hochkonjunktur, nicht nur im Winter. Bei mir als Gutachter für Schimmelpilze in Berlin und Brandenburg steht das Telefon bei Temperaturen unter -5 ° C nicht still zu dieser Zeit. Bedingt durch den feuchten Sommer und den feuchten Herbst sind die Außenwände noch feucht. Durch die Absenkung der Temperaturen unter -5 ° wurden auch die Außenwände kalt.

Bei Befall mit Schimmelpilzen beginnt immer wieder der Streit ums Heizen und Lüften.

Die Vermieter stehen meist auf dem Standpunkt, dass sie schlechte Mieter haben und diese an den Heizkosten und am Lüften sparen. Sicherlich beeinflusst das Heizen und Lüften die Schimmelfreudigkeit der Wohnungen. Oft finde ich jedoch andere Ursachen für das Schimmelpilzwachstum. Ich bin Praktiker und finde den die Ursachen für Schimmelpilze in den praktischen Dingen zum anfassen. Oft sind die Abwasserleitungen defekt und die Ursache für komplette "Schimmelhäuser". Dies betrifft meist die Häuser vor 1980. Eine Miefampel ist als Messgerät zur Schimmelbekämpfung durch Kontrolle der Raumluft hilfreich.

Es sind weitere Probleme zu beachten:

Die meisten Schimmelwohnungen sind grundsätzlich im Dachgeschoss und im Erdgeschoss.

Zusätzlich schimmeln noch Giebelwohnungen. Bei genauer Betrachtungsweise sind es immer die Ecken außen. Man kann das mit dem Menschen vergleichen, wir frieren auch an unseren Ecken außen: Nasenspitze, Fingerspitzen. So ist es nun also, dass sich "unsere schlechten" Mieter, die nicht heizen und lüften wollen, die haben sich im Dachgeschoss und im Erdgeschoss verkrochen. Das ist nicht lustig, aber Tatsache, dass im Schimmelpilz im Dachgeschoss ist in den oberen Ecken und im Schimmelpilz im Erdgeschoss ist in den unteren Ecken. Warum ist das genau so? Weil es dort kalt ist. Oben kommt der Einfluss von kaltem Dach und unten kommt der Einfluss vom kalten Fundament bzw. kaltem Keller. Fehlt nun ein warmes Nachbarhaus, so kommt der Einfluss logischerweise vom kaltem Giebel und es entsteht Schimmelpilz am Giebel an der kalten Ecke.

August/ September zählen zu den feuchtesten Monaten des Jahres. Also ist Schimmelbefall im Spätsommer nicht unwahrscheinlich. Vor allem wenn Sie viel Lüften und Ihre Wohnung im kalten Erdgeschoß liegt, ist die Wohnung für Schimmel anfällig.

Wir Architekten, Bauingenieure und Wohnungswirtschaftler wissen das natürlich alles. Deshalb gibt es eine sogenannte Heizanlagenverordnung oder Heizkostenverordnung oder Heizkostenumlageverordnung. Dort steht geschrieben, dass die Heizkosten zu 50 % bzw. 70 % umzulegen sind. Diese Umlegung kommt deshalb zustande, weil die genannten kalten Wohnungen im Erdgeschoss, an den Ecken und im Dachgeschoss bei den Heizkosten benachteiligt sind. Sie brauchen mehr Heizkosten gegenüber den warmen Wohnungen im Inneren. Bis dahin folgt mir also auch die Wohnungswirtschaft und weiß, dass es kalte Wohnungen gibt. Jedoch besteht auch die Pflicht des Vermieters oder Eigentümers, genau diese kalten Wohnungen ausreichend mit Heizung zu versorgen. Hier haben wir schon das Problem: es mangelt nämlich manchmal an einer ausreichenden Grundheizung an den zu kalten Ecken. Kann nun eigentlich der Vermieter oder Mieter etwas dafür, wenn ein Schrank an der Außenwand steht und es dort schimmelt? Der Vermieter könnte doch dafür sorgen, dass die Außenwand auch beheizt werden kann. Also könnte er dort mindestens ein Heizungsrohr hinlegen. Ist jedoch dort kein Heizungsrohr und handelt es sich um eine Konvektionsheizung, wie heute oft billigerweise ausgeführt, so kann die Luft in der Tat nicht in alle Ecken strömen. Sie erinnern sich, früher gab es auch noch Kachelöfen mit Strahlungsheizung und abgerundete Ecken in den alten Stuckgebäuden. Dies hatte natürlich auch den Grund, dass die warme Luftwalze um die Ecke herumgeleitet wird.

Aufruf an die Vermieter, Wohnungswirtschaftler und Eigentümer:

Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Ecken in allen Räumen beheizt werden können. Schon die alten Römer haben das vor 2000 Jahren gewusst und haben eine Hypokaustenheizung entwickelt. Dies ist nichts weiter als warmes Wasser, welches im Sockelbereich entlang läuft. Also ein einfaches Heizungsrohr, welches eine Grundwärme in der Ecke liefert

Aufruf an Mieter:

Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Dachgeschoss- oder Erdgeschosswohnungen mieten. Ganz kritisch sind frisch gemalte weiße Wände. Schauen Sie bitte in den Ecken nach, ob sich eventuell die Tapete dort lose anfühlt. Sie können das durch Klopfen feststellen. Lose Tapete deutet immer auf Feuchtigkeitsschäden hin. Dies wären dann Vorschäden. Aus diesem Grunde ist dann meist der Vormieter ausgezogen. Auch mit dem Vormieter gab es dann schon Ärger, ob er lüftet oder heizt. Da so eine Prozedur über das Heizen und Lüften mit Streit sich meist über zwei bis drei Jahre hinzieht und zum Auszug des Mieters führt, werden manche Fälle einfach nicht gelöst, wenn jeder auf seinem Standpunkt weiter beharrt.

Wie warm müssen eigentlich welche Räume zu welcher Tages- und Nachtzeit sein?

Da der Vermieter zur Beheizung verpflichtet ist, so muss er nach DIN 4701 dafür sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden:
- Diele/ Flur: 15 Grad
- Badezimmer und WC: 22 Grad
- Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche: 20 Grad

Ursachen der Schimmelpilze

Schimmelpilze entstehen durch Kombination von Feuchte und organischem Material. Schimmelpilze in Innenräumen sind nicht hygienisch.

Mittels Schimmelpilztest im Labor, einer Schimmelmessung vom Gutachter direkt aus Berlin kann nachgewiesen werden sehen, ob Schimmelpilz schädlich ist.

Auch verdeckter Schimmelpilz lässt sich sogar nach der Sanierung durch eine Luftmessung (Freimessung) nachweisen.

Falls Sie gesundheitliche Probleme haben und Sie vermuten, dass diese durch eine Schimmelpilzbelastung in ihren Wohnräumen ausgelöst wird, empfiehlt sich eine Luftmessung von Schimmelpilzsporen vor Ort.

Der Bausachverständige für Schäden an Gebäuden Dipl. Ing. Schmalfuß aus Berlin gibt Hinweise zur Sanierung des Untergrundes und des Lüftungsverhalten des Mieters beim Vorwurf: "mangelnde Lüftung und Heizung".

WIE HOCH ist das eigene VERSCHULDEN am SCHIMMELPILZ:
Machen Sie die Heizung aus, wenn Sie einkaufen gehen und die Wohnung verlassen?

Als Schimmel Sachverständige in Stuttgart, Reutlingen, Ulm, Augsburg, Heidenheim, Aalen, München, Potsdam & in Berlin geben wir Beratung zu Schimmelpilz, Feuchte und nehme selbst Untersuchungen vor. Für das Buch Schimmelpilze und andere Innenraumbelastungen, von Frank Frössel erschienen 2003 im Fraunhofer IRB Verlag habe ich 30 Fotos von Bauschäden durch Pilzbelastungen geliefert. Diese Bilder stammen vom Mietwohnungen aus Berlin, die ich als Baugutachter im Auftrag von Wohnungsverwaltungen nach Schimmelpilz untersuchte.

Als Sachverständiger in Potsdam & Gutachter in Berlin gebe ich Beratung zu Schimmelpilz, Feuchte und nehme selbst Untersuchungen vor. Wir arbeiten auch in Süddeutschland als Schimmelgutachter: Stuttgart Bodensee Ulm, München

Schimmelvermeidung in Wohnräumen ist möglich, wenn man Kondensat an den kalten Wänden vermeidet:

So vermeidet man Kondensat und Schimmelpilz an den Wänden

1. Wasserinstallation muss dicht sein (checken der Fußbodeneinläufe und Badeinbauten)

2. Fensterfugen sollten leicht undicht sein (also keine doppelte Lippendichtung)

3. Wände sollten nach außen Feuchtigkeit abgeben können (also kein Styropor)

4. Wärmestrahlungsheizung an Stelle von Konvektionsheizung

Die Strahlungsheizung sorgt für warme Wände im Vergleich zur Raumluft. Das vermeidet Kondensat. Der Umbau eines Heizkörpers auf Fußleistenheizung = Strahlungsheizung kostet ca. 400,-€. Das ist zu billig fürs große Geschäft.

 

Im SCHIMMELPILZGUTACHTEN

kann ich folgende Fragen beantworten:
Wie schlimm ist der Schimmelbefall tatsächlich?

Wie gefährlich sind die Pilzsporen für die Gesundheit der Mieter?

Was muss getan werden, um den Schimmelbefall wirkungsvoll zu bekämpfen?

Problem, alter und neuer Fenster:

Bei den undichten alten Fenstern wirken die äußeren Scheiben als Sammler von Kondensat. Im Gegensatz dazu können die Scheiben bei neuen bzw. abgedichteten Fenstern diese Funktion nicht mehr übernehmen. Die besseren Scheiben sind nun nicht mehr der kälteste Punkt im Raum. Die Wirksamkeit kalten Stellen "verschiebt" sich. Andere Bauteile, welche auch vorher schon kalt waren sind nun wirksam. Die Kälte wirkt sich nun in den Ecken aus, die nicht mehr gut beheizt werden bzw. die die Wärme schneller abgeben. Dies sind alle vorspringenden Bauteile wie: Sockel, Ecken, Ringanker, Eingangsüberdachungen, Balkone, Dachgauben usw..

Entfernung von Schimmelpilz:

Schimmelpilz kann gut mit MMS, Fungiziden und Desinfektionsmitteln entfernt werden, Einige dieser Chemikalien sind giftig und können den Menschen in weit stärkerem Maß beeinträchtigen, als der Schimmelpilzbefall. Diese Mittel werden in die Raumluft abgegeben und können für den Menschen bedenklich sein. Deshalb sollten sie im Wohnbereich nur in Ausnahmefällen zur Beseitigung von Schimmelpilzresten oder deren Sporen eingesetzt werden. Mit einer solchen Maßnahme wird das Problem nicht gelöst, da nur die Symptome bekämpft werden und nicht die Ursachen der Schimmelpilze.

Beispiel zur Entfernung von Schimmelpilz in der Raumluft:

Sie können mit großer Vorsicht CIO2-Gas (Natriumclorit, Chlordioxyd = MMS) benutzen, um Schimmelpilz vorübergehend zu entfernen. Schließen Sie die Türen und Fenster während der Stunde der CIO2-Reinigung. Um ein Zimmer zu reinigen platzieren Sie eine 20-Tropfen-Mixtur aktivierter MMS in eine Untertasse oder Tasse in der Mitte des Zimmers. Dann verlassen und schließen Sie den Raum für eine Stunde. Der CIO2-Rauch wird langsam austreten, mit der Zeit den Raum mit Gas füllen und die Schimmelpilzsporen dabei töten.

Stets sind die baulichen Ursachen durch einen Baugutachter zu klären. Die Lösung ist mit unter einfach:
FEUCHTEQUELLEN entfernen, dann verschwindet der Schimmel auf Wand und Decke für immer! Dabei meine ich nicht Ihr Aquarium oder die Wäsche, die Sie regelmäßig in der Wohnung trocknen. Es geht um Feuchte im Mauwerk infolge Wärmebrücken und mangelhafte Isolierungen. Dies ist ein Dauerthema - Pfusch am Bau, siehe mein Auftritt im TV Sat. 1 am Abend "Schimmelhaus" vom 7.2.2007.

Sie können, wenn Sie die Wohnung wegen Schimmel kündigen wollen, auch einen Baubiologen zu Rate ziehen. Sein Lösungsansatz mehr die Schädlichkeit des Pilzes nachzuweisen und die Brücke zu Ihrer Gesundheit zu schlagen. Die Ursachen am Bauwerk zu suchen bzw. auszuschließen kann ein Baubiologe nicht immer leisten. Ein Baubiologe ist in seiner Ausbildung kein Bauingenieur. Also liegt sein Schwerpunkt auf der Biologie am Bau, wie es schon der Name sagt.

Hilfreich ist bei Schimmel in der Wohnung auch ein Rechtsanwalt für Mietrecht. Eine Fachanwalts-Expertise bei mietrechtlichen Problemen mit Schimmelpilz in der Wohnung unterstützt Sie, um in den Dialog mit dem Vermieter zu kommen.
3 Monate vor dem Schaden sollten Sie noch in den Mieterbund eintreten. Der Mieterbund hilft beim Rechtsschutz und bei der Auswahl eines geeigneten "Sachverständiger für Schimmelpilze", welcher auch Luftmessungen zum Schimmelpilz durchführen kann. Mit envilab Schimmeltest als Schnelltest - Entscheidungshilfe für die Schimmelpilzsanierung können Sie einen Test auch selbst durchführen.

Suche Sie Verbündete im Kampf gegen den Schimmel: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Der sagt Ihnen vielleicht, dass Sie doch besser Lüften sollten. Aber dies wussten Sie schon und hilft auch nicht immer. Ich habe über 20 jährige Erfahrung bei der Entfernung von Schimmelpilz und bin auch immer wieder als Mieter Betroffener. Wünschenswert wäre, wenn sich ein Wohnungsverwalter im Interesse des Eigentümers dafür einsetzt, dass es keine wiederholten Kündigung der Wohnung wegen Schimmel gibt. Ein gemeinsamer Termin über die Ursachen von Schimmelpilzen, dauert ~eine Stunde und ist immer preiswerter, als der Mietausfall und ein Gerichtsprozess.

Fallschilderung: Nach Einzug in Ihr neues Heim haben die Sanitärleitungen ihre erste Belastungsprobe. Manchmal werden Muffen undicht. Wasser sickert heraus. Es kommt zum Wasserschaden und Schimmelpilz entsteht. Ihre Hausratversicherung würde den Schaden: tragen. Sie brauchen jedoch ein Schadensgutachten über die verstecken Schäden infolge der Schimmelpilze. Die Schadenssumme kann 10 T € erreichen..

Aus dem Sanierungsleitfaden des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg:

(„Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilz befallenen Innenräumen“)

Schimmelschäden werden bezüglich ihrer „Gefährlichkeit“ in drei Kategorien unterteilt:

Kategorie 1:

Schadensausmaß (sichtbare und nicht sichtbare Materialschäden) Keine bzw. sehr geringe Biomasse

(z. B. geringe Oberflächenschäden < 20 cm2

Kategorie 2:

oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m², tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen

Mittlere Biomasse

Kategorie 3:

Große Biomasse; großflächige Ausdehnung >0,5 m², auch tiefere Schichten können betroffen sein.

Aufwendige Maßnahmen zum Schutz:aufwendigen Abschottungsmaßnahmen und tiefgreifender Sanierung inklusive Putz

Die Einschätzung der Gefährdung durch Schimmelpilz ist nur mit Laboren, die eine Schimmelpilzartbestimmung durchführen,möglich.

Von bestimmten Schimmelpilzarten, wie zum Beispiel aspergillus fumigatus, aspergillus flavus, stachybotrys chartarum gehen besondere Gefährdungen aus, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern.

Abstufung von Schutzmaßnahmen bei Schimmelpilz in Wohnungen im Arbeitsbereich für den sanierenden Maler:

Empfohlene Schutzmaßnahme im Arbeitsschutzbereich Arbeiten über mehr als eine Stunde, und / oder starke Entwicklung von Feinstaub bzw. Aerosolen, Arbeiten über Kopf x Atemschutz mit P3-Masken; empfohlen werden Gebläse unterstützte TM3P bzw. Atemschutz-hauben, TH3P, Einweg-schutzanzug mit Kapuze Kat. III, Typ 5 + 6 (bei Arbeiten mit belastetem Wasser gegen Mikroorganismen dicht), Schutzbrille, Handschuhe siehe oben, der Baustelle angepasste abwaschbare Schuhe ggf. Überziehschuhe, möglichst technisch Luftabsaugung Kurzzeitige Arbeiten, und / oder vornehmlich Entwicklung von Grobstaub x Einwegschutzanzug, Schutzbrille, Handschuhe, Atemschutz mit P3-Filter, empfohlen werden Gebläse unterstützte TM3P

Biologische Risiken von Schimmelpilz in Wohnungen

In der Umwelt und in Innenräumen muß sich der Mensch mit einer Vielzahl unterschiedlicher "biologischer Schadstoffe" auseinandersetzen. Bei diesen kann es sich sowohl um noch lebende als auch um bereits abgestorbene Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmelpilze handeln. Viren und auch Parasiten wie z.B. Milben werden ebenfalls dieser Gruppe zugeordnet. Außerdem sind Stoffwechselprodukte, Zellbestandteile, Myzelbruchstücke, Ausscheidungsprodukte usw. dieser Organismen und u. a. auch von Pflanzen (Pollen) und von Haustieren hierunter im weitesten Sinne einzuordnen. Hierbei handelt es sich um nieder- bis mittelmolekulare (MVOC (Microbial Volatile Organic Compounds), Ergosterol, Toxine) sowie hochmolekulare (ß-Glukane, Allergene, Endotoxine, Pyrogene) Verbindungen. Das Spektrum der "biologischen oder biogenen Schadstoffe" erstreckt sich also von Mikroorganismen, die sich unter günstigen Lebensbedingungen (Feuchtigkeit und Wärme) vermehren können bis zu thermisch sehr stabilen chemischen Verbindungen. Die "biologischen Schadstoffe" besitzen ein breitgefächertes Spektrum gesundheitlicher Wirkungen. Sie können u.a. eine allergene, eine toxische, eine immuntoxische, eine reizende, eine infektiöse aber auch eine geruchsbeeinflussende sowie entzündungsauslösende Wirkung aufweisen, wobei die genannten Wirkungen für sich allein aber auch in Kombination auftreten können. Zur Zeit geht man davon aus, dass der allergenen Wirkung dieser "Schadstoffe" die größte Bedeutung zukommt. Das Auftreten bzw. die Konzentration der "biologischen Schadstoffe" in der Umwelt und damit auch in Innenräumen ist meist abhängig von der Jahreszeit. Ihre Aufnahme kann inhalativ, oral und perkutan (über die Haut) erfolgen. Häufig kommt es dazu, dass mehrere dieser "Schadstoffe" gleichzeitig vorliegen, z.B. geben Schimmelpilze sowohl Allergene, Toxine, ß-Glukane als auch MVOC ab und treten bei Feuchteschäden in Wohnungen oft vergesellschaftet mit Bakterien sowie Milben auf. Auch Schimmelpilzsporen und Pollen treten bei bestimmten Jahreszeiten oft vergesellschaftet in hohen Konzentrationen auf. Das Gebiet der "biologischen Schadstoffen" ist sehr komplex und eine Abgrenzung zu den chemischen Schadstoffen auf der einen und zu den Infektionserregern auf der anderen Seite ist nicht ganz eindeutig. So könnten z.B. die Toxine auch aus dem Blickwinkel der chemischen Gefahrstoffe betrachtet werden, während von Bakterien, die aufgrund einer Havarie mit fäkalem Abwasser in eine Baukonstruktion gelangt sind, eine große infektiöse Gefährdung ausgehen kann. Die meisten dieser "Schadstoffe" sind Teil der natürlichen Biosphäre mit einer wichtigen Funktion in den allgemeinen Lebenskreisläufen.

„In jeder Wohnung ist der Schimmel!“ 30.01.2013 www.mobil.noen.at/lokales/noe-uebersicht/klosterneuburg/aktuell/-In-jeder-Wohnung-ist-der-Schimmel;art2657,439753

Mieterverein: Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz aus www.lokalkompass.de/bochum/ratgeber/mieterverein-feuchtigkeitsschaeden-und-schimmelpilz-d256571.html vom 2.2.2013

"...Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Wie können diese Schäden verhindert werden, wer ist verantwortlich, und wer muss was beweisen?
Vor allem im Winter treten oft Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in den Wohnungen auf. Der Vermieter ist zur Beseitigung dieser Schäden und Wohnungsmängel verpflichtet. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen kann der Mieter nicht nur die Beseitigung der Schäden fordern, sondern auch die Miete kürzen. 

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Mieter die Feuchtigkeitsschäden selbst verursacht bzw. hat er sie durch „falsches Wohnverhalten“ selbst zu vertreten, kann er nicht mindern. Leider ist die Schadensursache in vielen Fällen nicht ohne Heranziehung eines Fachmanns feststellbar. ..."

 

 Zitat aus die http://www.presse-service.de/data.cfm/static/895968.html "Schimmelpilze können in Wohnungen nicht nur zu baulichen Schäden führen, sie können sich auch negativ auf das Raumklima auswirken und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen"

Schimmelbildung in der Wohnung

08.11.2012 | 18:20 | Christine Kary (DiePresse.com)

Dieses Mal in der Serie "Alles, was Recht ist": Gerade in der kalten Jahreszeit ist das Problem der Schimmelbildung nicht selten, und es führt oft zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.

Gerade in der kalten Jahreszeit wird Schimmelbildung in Wohnungen oft zum Problem. Meist lüftet man weniger, und allfällige bauliche Mängel, wie feuchte Wände oder schlechte Wärmedämmung des Gebäudes, wirken sich bei niedrigen Außentemperaturen stärker aus. Mitunter bildet sich Tauwasser an den Fenstern oder Kondenswasser hinter Möbeln. All das schafft Wohlfühl-Bedingungen für den Schimmelpilz.

Unternimmt man dann nicht rasch etwas dagegen, können die Folgen gravierend sein – von hässlichen Flecken an den Wänden bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bewohner. Wie viel Aufwand nötig ist, um das Problem in den Griff zu bekommen, ist unterschiedlich und hängt von der Ursache ab. Wenn man Glück hat, reicht es, die befallenen Stellen vom Schimmel zu befreien und sich ab sofort auch bei Minusgraden zu häufigerem Quer lüften durchzuringen. Im Extremfall können jedoch größere bauliche Sanierungsmaßnahmen nötig sein.

Aber selbst wenn es nicht ganz so schlimm ist, kann die Behebung des Schadens ordentlich ins Geld gehen. Und dann ist meist Streit zwischen Wohnungsmieter und Vermieter programmiert. Jeder gibt dem anderen die Schuld an der Misere: Der Eigentümer wirft den Benützern der Wohnung vor, dass sie durch falsches Wohnverhalten den Schimmelbefall verursacht haben. Der Mieter wiederum sieht Baumängel als Ursache und beklagt sich über die Beeinträchtigung der Wohnqualität. Immer wieder landen solche Fälle vor Gericht. Das Thema lautet oft "Mieter lüftet nicht". Ich stelle immer wieder fest, wenn andere Schimmelgutachter mit einfacher Meßtechnik in der gleichen Wohnung messen, daß es leider zu Falschgutachten bezüglich der Schimmelbildung kommt.
Die Sanierungskosten sind dabei nicht das einzige Streitthema. Oft geht es zusätzlich um Minderungsansprüche, die von der Mieterseite geltend gemacht werden. Oder aber um eine vom Vermieter wegen angeblich vertragswidrigem, substanzschädigendem Gebrauch des Mietgegenstandes ausgesprochene Kündigung des Mietvertrages.

Was Letzteres betrifft, müssen sich betroffene Mieter im Normalfall keine allzu großen Sorgen machen: Der Oberste Gerichtshof stellte bereits wiederholt klar, dass „übliches Wohnverhalten“ kein Kündigungsgrund ist.

Man darf in einer Wohnung zum Beispiel Zimmerpflanzen, Wandverbauten, Vorhänge haben und auch Wäsche waschen und sie zum Trocknen aufhängen. Ebenso darf man die Raumtemperatur nach den eigenen Bedürfnissen wählen und muss sich nicht nur danach richten, wie Schimmelbefall am besten hintangehalten werden kann. Der Vermieter hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf ein bestimmtes „Lüftungsverhalten“ und kann beispielsweise nicht verlangen, dass man eigens wegen des Lüftens tagtäglich in der Wohnung anwesend ist. Man miete ja eine Wohnung nicht „zu Zwecken der Trockenlegung fremder Bausubstanzen“, sondern um sie zu bewohnen, bringt es das Höchstgericht auf den Punkt.

Möglich ist es allerdings, diesbezüglich (sinnvolle) Verhaltensregeln vertraglich zu vereinbaren – die muss der Mieter dann auch einhalten. Und: Es gehört zu seinen Sorgfaltspflichten, sofort etwas zu unternehmen, wenn er Schimmelbefall bemerkt. Man hat als Mieter dann zwei Möglichkeiten: Entweder man behebt das Problem selbst oder man meldet es dem Vermieter. Tut man gar nichts und kommt es dadurch zu einer Gefährdung der Bausubstanz, kann das durchaus als „erheblich nachteiliger Gebrauch“ der Wohnung und somit als Kündigungsgrund gewertet werden. Außerdem kann man für dadurch entstandene Schäden zur Kasse gebeten werden.

Ob man als Mieter besser selbst Hand anlegt oder den Vermieter verständigt, hängt davon ab, wie tief das Problem sitzt. Oberflächliche Schimmelflecken wegzuputzen und eventuell einen neuen Anstrich anzubringen, ist – auch nach Ansicht des OGH – Sache des Mieters. Ist dagegen die Bausubstanz betroffen, muss sich der Vermieter darum kümmern. Und natürlich auch dann, wenn etwa eine thermische Sanierung nötig wird, um die Ursache dauerhaft zu beseitigen.

Ist die Benutzbarkeit der Wohnung durch den Schimmelbefall beeinträchtigt und unternimmt der Vermieter trotz Aufforderung nichts dagegen, kann man als Mieter – wenn man sich keine Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen hat – Mietzinsminderung verlangen. In welchem Ausmaß das gerechtfertigt ist, hängt jeweils von den konkreten Gegebenheiten ab. In einem Fall, der vor dem Höchstgericht landete, gestand der OGH dem Mieter für die Beeinträchtigung durch Schimmel in den – trotzdem weiterbenützten – Wohnräumen 40 Prozent Mietzinsminderung zu. Und dann noch weitere 25 Prozent für den Lärm der Trockenlegungsmaschinen, die zwei Wochen lang liefen. ZITAT ENDE

Zeitungsartikel BZ

Berliner Zeitung vom 19.1.2011

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0119/berlin/0025/index.html

Feuchte Ecken Immer häufiger klagen Mieter über Schimmel in ihren Wohnungen. Experten sehen bauliche Mängel, Vermieter raten, besser zu lüften

Stefan Strauss; Redakteur

Gutachter Schmalfuß kennt solche Argumente. "Es ist schwierig, einer Hausverwaltung klarzumachen, dass die Mieter nicht schuld sind", sagt er.

In Berlin häufen sich die Fälle, in denen Mieter über Schimmelbefall in ihren Wohnungen klagen. "Das nimmt zu", sagt Klaus-Dieter Schmalfuß, der als Schimmelpilzgutachter in der Stadt unterwegs ist. Vor allem nach strengen Wintern mit viel Schnee und langen Frostperioden wird Schmalfuß häufig von gestressten Mietern gerufen, die ein Gutachten anfertigen lassen. Auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, stellt fest: "Es gibt zum Thema Schimmel eine Fülle mietrechtlicher Auseinandersetzungen." Meist seien bauliche Mängel die Ursache.

In der Neubausiedlung Karow-Nord haben die ersten Bewohner schon vor etwa zehn Jahren über schwarze Flecken und feuchte Wände und Tapeten in ihren Zimmern geklagt, deutliche Anzeichen für Schimmel. Die Wohnungen für etwa 13000 Menschen waren in den Jahren 1995 bis 1999 auf einer Fläche von 97 Hektar entstanden, am Bau der Mehrfamilien- und Reihenhäuser waren sehr viele Baufirmen beteiligt, heute gehören die Wohnungen Einzeleigentümern, Anlegern in Immobilienfonds und einer niederländischen Unternehmensgruppe.

Manche Bewohner zogen kurz nach ihrem Einzug Ende der 90er-Jahre wieder fort, manche blieben, die Mängel auch. Eine Frau, die im März 2010 mit ihrer Familie eine Vier-Zimmer-Wohnung bezog, berichtet über beschlagene Fenster, abgeplatzten Lack und Schimmel an den Wänden im Kinderzimmer. Eine andere Mieterin fand vor drei Jahren Schimmelflecken in ihrer Küche, später auch im Wohnzimmer und im Bad, überall dort, wo es Außenwände gibt. Bewohner, die weggezogen sind, berichten, dass sie von ihrer Hausverwaltung aufgefordert worden sind, die Wände neu zu weißen, damit die Schimmelflecken nicht mehr zu sehen sind. Die Nachmieter stellen so erst nach ihrem Einzug fest, dass es in ihrer Wohnung Schimmel gibt. So setzt sich der Befall von Jahr zu Jahr fort.

Die Betroffenen, die ihre Situation schildern, wollen anonym bleiben, sie fürchten weitere Auseinandersetzungen mit ihrer Hausverwaltung. Denn seit Langem lautet die gängige Antwort, die Bewohner in Schimmelwohnungen bekommen: Sie müssen besser lüften! Die Hausverwaltungen schicken Broschüren mit Tipps zum Lüften an die Bewohner. Das ärgert viele: "Es ist eine Frechheit, uns für dumm zu verkaufen", sagt eine Mieterin aus der Achillesstraße. Schimmelpilzexperte Schmalfuß sagt: "Ich habe selten erlebt, dass Mieter Schuld daran sind."

Mittlerweile haben sich die Betroffenen organisiert, zum Mieterverein Karow gehören zurzeit etwa 70 Mitglieder. Sie haben alle das gleiche Problem: Schimmel in ihren Wohnungen. "Wir müssen eine Gemeinschaft bilden, die sich nichts mehr bieten lässt", sagt die Vorsitzende Erika Klostermeier. Anwälte kümmern sich jetzt um die ersten Fälle, manche Mieter haben jahrelang geschwiegen und nichts gegen den Schimmel getan. Jetzt denken sie über Mietminderungen nach und einige auch über einen Wegzug. "Es geht um unsere Gesundheit", sagt Erika Klostermeier.

Denn die Schädlichkeit von Schimmel ist wissenschaftlich längst erwiesen. Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen, warnt das Umweltbundesamt. Schnupfen, Niesen, gerötete Augen und Hautausschlag können die Folge sein, auch Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen, sowie Husten, Kopfweh oder Müdigkeit.

Das Berliner Immobilienunternehmen Allod betreut in Karow-Nord etwa 2600 Wohnungen. Der Leerstand liegt bei 2,5 Prozent. Im Internet werden zurzeit mehr als 50Wohnungen in Karow zur Miete angeboten. Dass es in den verwalteten Wohnungen Schimmel gebe, bestätigt der Leiter der Allod-Hausverwaltung, Carsten Schimmel, auf Nachfrage. "Das sind nur Einzelfälle", sagt er. Wegen der erheblichen Schneemengen sei es in einigen Wohnungen zu Durchlaufschäden gekommen, man bemühe sich um eine einvernehmliche Regelung mit den Mietern. Oft trete Schimmel wegen "unzureichendem Heiz- und Lüftungsverhalten" auf. Weil manche Mieter wegen eines "gestiegenen Energiesparbewusstseins" immer weniger lüften und weniger heizen, würde es immer häufiger zu "mieterbedingten Feuchtigkeitsschäden" kommen, sagt Schimmel.

Gutachter Schmalfuß kennt solche Argumente. "Es ist schwierig, einer Hausverwaltung klarzumachen, dass die Mieter nicht schuld sind", sagt er.

Bloß nicht einatmen!

Schimmel in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Über die Ursache und die Frage, wer für die Behebung der Schäden aufkommt, entsteht häufig Streit, der am Ende oft vom Gericht, nach Anhörung von Sachverständigen, entschieden werden muss.

Befallene Stellen sollten möglichst schnell gereinigt und desinfiziert werden, falls nicht sofort mit Sanierungsarbeiten begonnen werden kann. Zu empfehlen ist 70-prozentiger Ethylalkohol (Ethanol) bei trockenen Flächen und 80-prozentiger Ethylalkohol bei feuchten Flächen.

Durch gezieltes Lüften und Heizen kann die Luftfeuchtigkeit im Raum reduziert werden und das Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Zuvor sollten bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt werden. Vorsicht: Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren, nicht einatmen, nicht in die Augen gelangen lassen, nach Beendigung der Arbeit duschen und Kleidung waschen.

Schimmel und seine Folgen

Ein ungebetener Gast, Quelle: 1815.ch / pd/stz Online seit 3.01.2013 7:08

Häufig bleibt er sehr lange unentdeckt und begegnet Bewohnern erst, wenn ein Schrank umgerückt oder renoviert werden soll: Schimmel. Doch woher genau kommt der Schadpilz und was kann man gegen die gesundheitliche Gefahr in den eigenen vier Wänden tun?

Schimmel im eigenen Haus finden wir zu Recht ekelig: Viele Schimmelpilze sind nämlich gesundheitsschädlich. Sie werden verantwortlich gemacht für das Auslösen unterschiedlichster Infektionen in Haut und Schleimhäuten. Weiterhin wurde herausgefunden, dass die Pilze allergische Reaktionen auslösen können.

Schimmel hat Auswirkungen auf die verschiedensten Organe unseres Körpers. Insbesondere sind die Lungen und damit die verbundenen Atemwege betroffen, was sich durch chronisches Husten oder Asthma bemerkbar machen kann. Doch auch schwerwiegende Störungen der Nierenfunktion, des Herzens oder dem Nervensystem können im schlimmsten Fall durch zu intensiven Kontakt mit Schimmel ausgelöst werden.

Wie kommt der Schimmel ins Haus?

Schimmel ist ein Pilz, der in Wohnung und Häusern durch Feuchtigkeit ausgelöst wird. Da er dort mit Tapeten, Holz oder Teppich einen entsprechenden Nährboden findet, kann er sich sehr schnell ausbreiten. Es gilt die Ursache der Feuchtigkeit zu klären: Zu äußeren Einwirkungen zählen beispielsweise Überflutungen in den Kellerräumen oder Kältebrücken durch eine schlechte Isolierung der Fenster. Eine schlechte oder durch Schlagregen zerstörte Dämmung ist ebenfalls Grund für eintretende Feuchtigkeit. Ebenso wie unbemerkte Rohrbrüche oder verstopfte Regenrinnen. Ein weiterer Auslöser für Feuchtigkeit ist die Kondensation von Luftfeuchtigkeit. Insbesondere durch das Atmen und die Transpiration beim Schlafen sind wir Menschen ein großer Produzent von Luftfeuchtigkeit; auch durch warmes Duschen und Kochen entstehen entsprechende Wärmebrücken. Aber auch kalte Innenwände sowie Kaltwasserleitungen sind ein Willkommensgruß für Feuchtigkeit.

Das richtige Vorgehen gegen den Pilz

Um dem Schimmel vorzubeugen, ist ein entsprechendes Verhalten in der Wohnung oder im Haus Voraussetzung.

Ausreichend heizen, sodass eine normale Raumtemperatur zwischen 19°C – 21°C herrscht – auch in Schlafzimmern, die gerne kühler gehalten werden. Dadurch werden kalte Innenwände vermieden.

Die warme und feuchte Luft freigeben: Jeden Morgen nach dem Aufstehen und jeden Abend vor dem Schlafen 10 Minuten mit geöffneten Fenstern stoßlüften. Auch nach dem Duschen oder nach dem Kochen die Fenster öffnen. Beschlagene Scheiben sind ein eindeutiger Indikator dafür, dass die Luft nach draußen will. Hierbei hilft sonst auch ein Luftfeuchtigkeitsmesser. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 30% und 50% liegen.

Möbel abrücken: Große und schwere Möbelstücke wie Schränke sollten in einem Abstand von 5cm – 7cm von der Wand abgerückt werden. So kann die Luft auch hinter diesen Gegenständen zirkulieren.

Ist der Schimmel erst einmal in der Wohnung, ist er sehr schwer zu beseitigen. Also sollten vor allem erst einmal die tatsächlichen Ursachen geklärt werden.

Kleinere Stellen können mit Ethanol (erhältlich im Baumarkt) beseitigt werden. Am besten Wattepads mit dem puren Alkohol tränken und (mit Handschuhen!) auf die befallende Stelle drücken und einwirken lassen. Alkohol kann den Schimmel im Keim töten und beseitigt nicht bloß die sichtbaren Sporen. Ein großflächiger Schimmelbefall sollte immer von einem Profi durchgeführt werden, da die gesundheitlichen Gefahren hier zu groß sind.

In einem Mietshaus/einer Mietwohnung sollte das über den Vermieter geregelt werden. Sollte dieser sich zu lange bitten lassen, sollte man sich unverbindlich informieren und sich im Internet schon mal nach neuen Wohnungen umsehen und kostenlos testen, ob ein Umzug nicht die beste Alternative wäre, um die eigene Gesundheit und die der Familie langfristig zu schützen.


Quelle: wissen-gesundheit.de

 

Aus http://www.cecu.de/1013+M5f99191731c.html vom 11.01.13

"Schimmelpilz in Haus oder Wohnung: was tun?

Ein Albtraum für jeden Eigenheimbesitzer oder Mieter ist der Schimmelpilz. Er schädigt nicht nur das Bauwerk, sondern er kann sich extrem gefährlich auf die Gesundheit auswirken. Doch es gibt Möglichkeiten, ihn von vornherein zu vermeiden.
Wer schwarze, grüne oder braune Flecken an der Wand entdeckt, sollte sich im Klaren sein, dass seine Wohnräume von Schimmel befallen sind. Oftmals stellt der Schimmelbefall für Eigenheimbesitzer und Mieter nicht nur ein Bauwerkproblem dar, sondern die Gesundheit ist auf das Äußerste gefährdet. Nicht selten können die Atemwegsorgane extrem gereizt werden. Auch die Augen und die Haut können stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
 
Zudem ist die Infektanfälligkeit erhöht und über einen gewissen Zeitraum können sich ein chronischer Erschöpfungszustand sowie Konzentrationsstörungen einstellen. Doch es gibt Möglichkeiten, den gefährlichen Pilz von vornherein zu vermeiden. Die Zauberwörter lauten: richtig lüften und heizen. In neueren Wohnhäusern kann eine moderne Lüftungsanlage Abhilfe schaffen, da neugebaute Häuser wesentlich luftdichter sind als Bauten aus früheren Jahren und der Schimmelpilz deshalb beschleunigt Einzug halten kann.
 
Wer beachtet, dass sich die Luftfeuchtigkeit stets zwischen 40 bis 60 Prozent bewegt, ist auf dem richtigen Weg. Ein gekipptes Fenster sollte vermieden werden, stattdessen empfiehlt sich das Stoßlüften für den Zeitraum von 5 bis 10 Minuten. Während dieses Vorgangs sollte die Heizung ausgeschaltet werden. Zu beachten ist darüberhinaus, dass ein „nach innen Lüften“ kontraproduktiv ist. Wer darauf achtet, dass seine Wohnräume nicht zu viele Pflanzen aufweisen, kann ebenfalls viel zur Schimmelpilzvermeidung beitragen."

Mein Kommentar auf Facebook:

Grundsätzlich ist das ja richtig mit dem Lüften. Besser sollten wir sagen ENTFEUCHTEN. Aber die Frage ist WOHER kommt die viele Feuchtigkeit? In meiner nun schon 20 Jahre langen langen Praxis als Schimmelpilz Gutachter finde ich immer Baumängel, wie schlechte Dämm -Systeme oder Wasserschäden. Die Qualität der Bausubstanz ist schlecht und wird nicht kontinuierlich überprüft. Man überlässt es dem Mieter die Wohnung zu checken und wartet, bis etwas kaputt ist.

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